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AGB

1. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen auf der Webseite des Incoming-Agentur www.exkursion-tour-berlin.com und der Inhalt der Reisebestätigung maßgebend.

2. Zahlung des Reisepreises

Die Reise kann nur für max. 7 Tage nach der Anmeldung reserviert werden. Innerhalb diese Frist ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises, mindestens jedoch 15,- € je Gast zu leisten. Die vollständige Bezahlung erfolgt spätestens 5 Tage (bei Tagesfahrten) und spätestens 14 Tage (bei Mehrtagesfahrten) vor Reiseantritt an den Veranstalter. Bei der Anmeldung unter 14 Tage vor Reiseantritt ist der Reisepreis sofort fällig. Zuschläge für Einzelzimmer müssen in jedem Fall bezahlt werden, auch bei Buchung eines halben Doppelzimmers.

3. Änderung

Für die Buchung der bei einer Reise vereinbarten Unterbringung in einem bestimmten Hotel kann der Veranstalter keine Gewähr übernehmen. Die vom Veranstalter kurzfristig vorgenommene, anderweitige Unterbringung an dem gleichen oder benachbarten Reisezielort stellt die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung dar.

4. Rücktritt durch den Reisegast

Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Maßgebend ist der Posteingang beim Reisebüro. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:

  • Ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises
  • Ab 20. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
  • Ab 14. Tag bis 7 Tag vor Reisebeginn 70 % des Gesamtpreises
  • Erfolgt der Rücktritt in weniger als 7 Tage vor der Abreise oder durch Nichterscheinen des Reisenden, wird der Gesamtpreis als Entschädigung geschuldet. Eintrittskarten sind generell zu 100 % fällig.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 1 Tag vor Reisebeginn abzusagen. Der Kunde erhält hierauf den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Sowohl vor, als auch nach Antritt der Reise kann der Veranstalter den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Anmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. In
diesem Fall gebührt den Veranstaltern der Reisepreis.

6.Haftung

Die Haftung des Veranstalters ist in jedem Fall auf die Höhe eines 2fachen Reisepreises beschränkt. Eine Beeinflussung der Reise durch höhere Gehalt, Streik, Dauer des Grenzaufenthaltes, nicht vorhersehbare technische Defekte am Beförderungsmittel oder Ähnliches schließt jede Haftung des Veranstalters aus. Aus einer zeitlichen Verschiebung der Abfahrts- oder Ankunftszeiten bis max. 5 Std. kann der Reisegast keinerlei Anspruche stellen.

7. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen mangelhaften Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb zwei Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche des Reisenden wegen mangelhaften Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in zwei Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Soweit nur eine Tätigkeit als Reisevermittler gegeben ist, wird eine Haftung für den Reiseveranstalter nicht übernommen, insbesondere nicht für Änderungen und Verspätungen desselben. Wird keine Haftung übernommen auch für die zusätzliche Leistungen, die nach Wünsch des Reisenden während der Reise gebracht worden sind.

8. Pass- und Visumbestimmungen

Die Einhaltung von Pass- Visum- und Zollbestimmungen obliegt dem Reisenden. Reisebüro erteilt nur unverbindliche Empfehlungen, maßgebend sind die jeweils gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Reiselandes.

9. Mitwirkungspflicht des Reisendes

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering, wie möglich zu halten. Insbesondere ist er gehalten, Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. dem jeweiligen Leistungsträger Mitteilung zu machen.

10. Gruppenbuchungen

Bei Gruppenbuchungen ist derjenige, der die Reise bucht, für die Zahlung sowie die Weiterleitung der Ablauf der Reise an die einzelnen Teilnehmer verantwortlich. Des Weiteren muss derjenige, der die Reise bucht, eine Namenliste der Teilnehmer vorlegen. Bei Beanstandungen, Problemen mit den Leistungsträgern etc. ist er allein verantwortlich.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.

Mobil: 0049 176 28 155 216
E-Mail: info@exkursion-tour-berlin.de
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